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Frage von Andreas B. •

Frage an Andreas Schmidt von Andreas B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeorneter,

Seit wann ist es rechtmässig, Steuern zu besteuern wie im Fall der Spritpreise bzw. Strompreise?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bahler,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. Juli 2008 bezüglich der Erhebung der Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer.

Die Erhebung der Umsatzsteuer ist in den Staaten der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Grundlage ist die Richtlinie des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Richtlinie 2006/112/EG vom 28.11.2006).

Die Bestimmungen des deutschen UStG sind, ebenso wie im Fall des Energiesteuergesetzes, die richtliniengetreue Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Steuerrecht. Die Einbeziehung der Verbrauchssteuern in die Bemessungsgrundlage entspricht dieser o. g. "Mehrwertsteuersystemrichtlinie". Nach Art. 78 Lit. a der Richtlinie sind in die Steuerbemessungsgrundlage Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schmidt MdB