(...) Klärungsbedarf hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes besteht insbesondere aus ordnungspolitischen und verfassungsmäßigen Gründen. Ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen bedeutet einen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Diese ist unverzichtbarer Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft und hat Vorrang vor der staatlichen Lohnfestsetzung. (...)
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