Was halten Sie von der Festlegung der tatsächlichen Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?
Sehr geehrter Herr Mattfeldt,
seit Jahren ist bekannt, dass die Angaben über die Wohnfläche in vielen Bauträgerverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Falsche Wohnflächen, müssen auf Antrag ohne Einstimmigkeit der Eigentümer korrigiert werden können. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel insbesondere der Wohnfläche vorab abzuwenden. Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

Sehr geehrter Herr G.,
ich beteilige mich nicht an Seiten wie abgeordnetenwatch etc., da Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit gern direkt an mich wenden können: Per Telefon, schriftlich, per E-Mail, via Facebook, auf öffentlichen Veranstaltungen oder aber klassisch in einer meiner Bürgersprechstunden im Wahlkreis. Meine Mitarbeiter und ich kümmern uns, um die Anfragen sachgerecht und zügig zu beantworten.
„Abgeordnetenwatch“ allerdings vermittelt (angebliche) Bürgeranfragen, deren Echtheit nicht überprüfbar ist. Missbrauch durch Lobbygruppen liegt hier nicht fern. Eine solche Vermittlungsinstanz sehe ich skeptisch. Wer sich direkt an mich wendet, erhält eine unmittelbare Antwort zur Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Mattfeldt