(...) Hier verkündet der zuständige Kreisverwaltungsreferent laufend in Interviews, dass er das Gesetz nicht kontrollieren wird. Das die hiesigen Gastronomiebetriebe dies als Aufforderung zum Gesetzesmißbrauch verstehen, wundert mich nicht. Die von Ihnen genannten Beispiele erfüllen sicherlich nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Kriterien für Raucherclubs und daher wäre es Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden dagegen einzuschreiten. (...)
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