(...) Bereits jetzt ist die Bestechung von Abgeordneten in Deutschland strafbar, wer seine Stimmabgabe „kaufen“ lässt, wird bestraft (§ 108e StGB). Eine Übernahme der UN-Übereinkommens in die deutsche Rechtsordnung ist allerdings problematisch. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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