(...) Der Vertrag berücksichtigt sicherlich militärische Notwendigkeiten, stellt aber das humanitäre Völkerrecht in den Vordergrund. Der deutsche Außenminister und der deutsche Verteidigungsminister haben in diesem Zuge erklärt, dass Streumunition im Bestand der Bundeswehr mit sofortiger Wirkung aus dem Verkehr gezogen wird. Dass die Vernichtung der Munition einige Zeit dauern wird, liegt in der Natur der Sache. (...)
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