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Andreas Lämmel
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Frage von Reinhard J. •

Frage an Andreas Lämmel von Reinhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Laemmel,

Sie haben soeben im Deutschen Bundestag der Erhoehung Ihrer Aufwendungspauschale zugestimmt.Meinen Glueckwunsch dazu.
Da ich selbst nicht weiss, was das fuer ein Gefuehl sein muss wenn ich mein Einkommen per Abstimmung festlegen kann, nunmehr mein Frage.

1.Finden Sie das aktuelle Verfahren im Sinne sozialer Gerechtigkeit zur Festlegung der Bezuege von Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf dem Stand der Zeit oder ist hierbei zukuenftig mehr direkte Demokratie angezeigt.
2. Werden Sie sich dafuer einsetzen, das Rentner zukuenftig die Hoehe ihrer Renten per Abstimmung festlegen koennen.

Mit freundlichen Gruessen aus Dresden

Reinhard John

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr John,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Anpassung der Abgeordnetendiäten. Mir ist bewusst, dass Debatten und Abstimmungen zu diesem Thema in der Öffentlichkeit immer besonders hohe Wellen schlagen. Lassen Sie mich an dieser Stelle die Hintergründe darlegen.

Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.

In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst.

Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro.
Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 ca. 59 Millionen Euro - das sind umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion allerdings weitgehend unbeachtet.

Nun wurde die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben. Damit wird die Orientierungsgröße achtzehn Jahre seit Bestehen der gesetzlichen Regelung erreicht.

Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt.
Ich bin der Meinung, dass das Verfahren somit nun auf der Höhe der Zeit angekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Lämmel