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Andreas Jung
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Frage von Markus R. •

Frage an Andreas Jung von Markus R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Jung,

seit 2001 besitze ich keinen Fernseher mehr und bezahle die Rundfunkgebühr für´s Radio. Seit 2013 will mich die GEZ zwingen den vollen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Es kann nicht sein, dass ich für eine Leistung bezahlen soll, die ich nicht erhalte, bzw. nicht will.
M.E. ist das öffentlich-rechtliche Fernsehen heute dem (niedrigen) Niveau der Privaten angeglichen. Für was soll der Beitragszahler zahlen? (Für m.E. Volksverdummung) Wenn nun unsere Regierung meint, wir benötigen trotzdem ein staatlich finanziertes Fernsehen, dann verstehe ich nicht, dass man dann dieses mit der Verwaltungsbürokratie der GEZ finanziert, einfacher wäre es mit Steuergeldern, bzw. über das Finanzamt.
Ich bitte Sie sich in Ihrer Abgeordnetentätigkeit dafür zu verwenden, dass 1. Menschen, die kein Fernsehen wollen, dies auch nicht bezahlen müssen (Minderheitenschutz) 2. die GEZ abgeschafft wird.

Vielen Dank

MfG

Markus Rudolf

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Sehr geehrter Herr Rudolf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rundfunkgebührenordnung.
Medien- und Rundfunkpolitik fällt in Deutschland in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer. Der Bund hat hier keine Kompetenzen. Folglich ist die Reform der Rundfunkgebühren und die Einführung der „Haushalts- und Betriebsstättenabgabe“ im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2010 beschlossen, in der Folge von allen 16 Länderparlamenten ratifiziert worden und zum 1.1.2013 in Kraft getreten.
Als Bundestagsabgeordneter bin ich damit für diese Regelung nicht zuständig und kann sie folglich auch nicht ändern.

Gleichwohl will ich Ihnen berichten, welches die Gründe für die Reform waren:
Die Umstellung des Gebührenmodells erfolgte, da das bisherige gerätebezogene Gebührenmodell nicht mehr zeitgemäß war: Eine Vielzahl technischer Geräte ist heute in der Lage, Rundfunk zu empfangen.
Daher haben sich die Länder für eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entschieden. Jeder Haushalt bezahlt einmal, egal wie viele Personen dazu gehören und egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer darin stehen. Es kommt darauf an, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk empfangen werden kann, nicht dass er tatsächlich empfangen wird. Die von vielen als Belastung empfundenen Hausbesuche der GEZ-Mitarbeiter entfallen, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und von wem ein Gerät bereitgehalten wird.
Der Rundfunkbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe fußt auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Er ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Mit herzlichen Grüßen
Andreas Jung

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