
(...) Im Februar diesen Jahres wurde im Vermittlungsausschuss, in dem Vertreter des Bundestages und des Bundesrates sitzen, eine Einigung erzielt. Damit dürfen Einwohnermeldeämter persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben. Eine automatische Weitergabe von Meldedaten ist damit nicht möglich. (...)