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Frage von Adam S. •

Nach bayrischem Besoldungsrecht wird die Aufnahme einer pflegebedürftigen Person seit diesem Jahr wie ein zusätzliches Kind beim Familienzuschlag betrachtet. Ist das auch für Bremen geplant?

Diese Änderung im bayrischen Besoldungsrecht bringt Familien, die pflegebedürftige Angehörige aufnehmen, eine finanzielle Entlastung und Anerkennung ihrer Pflegeleistungen. In Bremen leben jedoch auch viele Menschen, die aufgrund von Alter oder Krankheit auf eine Pflegeeinrichtung angewiesen sind. Es ist wichtig zu bedenken, dass die meisten Pflegeheime in Bremen bereits an Kapazitätsgrenzen arbeiten und es für viele Pflegebedürftige schwierig ist, einen Platz in einem Pflegeheim zu finden.

Durch die Unterstützung von Familien, die pflegebedürftige Angehörige aufnehmen, wird nicht nur der finanzielle Druck reduziert, sondern auch die Anzahl der Menschen, die auf einen Platz im Pflegeheim angewiesen sind. Die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit als vergleichbar mit der Erziehung eines Kindes kann auch dazu beitragen, die Wertschätzung der Arbeit von Pflegekräften in Pflegeheimen zu erhöhen.

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