
Antwort 16.09.2005 von Andreas Beier UNABHÄNGIGE
Sehr geehrter Herr Kiefer,
für die Innere Sicherheit sind die Organe der Inneren Sicherheit zuständig (Polizei, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Verfassungsschutz usw.). Dies hat sich in der Vergangenheit auch gut bewährt.
