(...) seit mehr als 10 Jahren gilt die Regelung, dass Monate mit 30 Tagen angesetzt werden. Dies gilt sowohl für die Berechnung der Leistung als auch für die Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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