
(...) Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse konnte Deutschland daher die Einführung der Maissorte im Rat der EU nicht mehr verhindern. Deshalb fasste die Bundesregierung den Entschluss, sich bei der Abstimmung im Rat zu enthalten und sich im Gegenzug dafür einzusetzen, dass bei der Einführung der Maislinie 1507 das sogenannte "Opt-Out"-Verfahren eingesetzt wird. Diese Schutzklausel im Rahmen der EU-Freisetzungsrichtlinie erlaubt es den Mitgliedsstaaten, trotz eines anderslautenden Beschlusses auf europäischer Ebene, die Zulassung genveränderter Pflanzen auf nationaler Ebene zu verbieten. (...)