
(...) Genau das tun wir. Um den Ausgleich zwischen Amtsverschwiegenheit und Aufklärung zu schaffen, orientiert sich der UA bei der Zeugenvernehmung an den Regeln in gewöhnlichen Gerichtsverfahren. § 376 Zivilprozessordnung und § 54 Strafprozessordnung regeln explizit die Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit. (...)