André Hüttemeyer
CDU
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Frage von Hans P. •

Haben Sie mittlerweile mit Ihren Kollegen gesprochen und können ein Statement abgeben, inwiefern Maßnahmen diesbezüglich geplant sind?

Sehr geehrter Herr Hüttemeyer,

ich hoffe Sie konnten mittlerweile mit Ihren Kollegen reden und erste Erfahrungen in diesem Themengebiet sammeln. Ich kann Ihnen nur empfehlen, den Bericht von Herrn Battis (s. 1 Frage) zu lesen, um die Notwendigkeit der amtsangemessenen Besoldung zu verstehen. Insbesondere würde Ihnen dadurch der fundamentale Verfassungsbruch der Nds. Besoldung auffalle. Zudem denke ich, dass auch Sie persönlich sich mit dem Thema befassen sollten, da sie in der Legislative für die entsprechende Besoldungsgesetzgebung zuständig sind. Insgesamt hoffe ich, dass die Nds. Regierung die Grundgehaltssätze deutlich erhöht, um eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren und somit viele Widersprüche und Klageverfahren vor dem BVerG verhindert, welche solange verloren gehen, bis in Nds. eine amtsangemessene Besoldung der Beamten vorliegt.

Vielen Dank im Voraus.

VG

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hans P.,

ich habe derweil eine Rückmeldung meines Kollegen erhalten.

Wir als CDU im Niedersächsischen Landtag haben in der vergangenen Legislatur verschiedene Maßnahmen getroffen, um die verfassungskonforme Bezahlung unserer Beamtinnen und Beamten sicherzustellen. So haben wir beispielsweise die Kinderkomponente der Familienzuschläge bei den unteren Besoldungsgruppen angepasst. Da zeitnah eine Entscheidung über die weiterhin beim BVG anhängigen Klagen erwartet wird, bleibt diese jetzt abzuwarten. Wichtig ist selbstverständlich, dass das Besoldungssystem verfassungskonform ist und dass das Lohnabstandsgebot gewährleistet ist.

VG

André Hüttemeyer