Antwort 16.01.2007 von Alois Karl CSU
(...) 1. Im Hinblick auf die EU-rechtlichen Vorgaben wird der Tätigkeitsbereich, in dem der Bezirksschornsteinfeger im Bezirk ausschließlich tätig sein darf, im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage im Umfang eingeschränkt. (...)

