Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Reinhard W. •

Frage an Alois Gerig von Reinhard W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gerig,
Vielen Dank, dass Sie sich noch mal so kurzfristig Zeit für eine Auskunft genommen haben. Bitte entschuldigen Sie, wenn ich die Frage nun zum dritten Mal stelle, aber ich habe darauf immer noch keine Antwort:
Warum haben die einen Versicherten die wirklich freie Wahl der Krankenversicherung und die anderen nicht?
mit freundlichen Grüßen
Reinhard Wenig

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wenig,

ich danke Ihnen für Ihre Frage und möchte wie folgt Stellung nehmen:

Sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit, ihre gesetzliche bzw. private Krankenkasse frei zu wählen. Die freie Kassenwahl ist eine wichtige Errungenschaft: Wenn Versicherte ihre Kasse nach ihren individuellen Bedürfnissen sowie nach Leistung und Service auswählen können, ist dies nicht nur gut für die Versicherten, sondern erhöht auch den Wettbewerb zwischen den Kassen. Wettbewerb ist im Gesundheitswesen ein wichtiges Instrument, damit alle erforderlichen Gesundheitsleistungen in guter Qualität und kosteneffizient erfolgen. Dies ist wichtig, damit die Beitragszahler nicht mehr bezahlen als nötig.

Das Recht auf freie Wahl der Krankenkasse berechtigt zu einem Wechsel der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse, nicht aber zu einem Wechsel von dem gesetzlichen in das private Krankenversicherungssystem. Im Sozialgesetzbuch V wird geregelt, wer verpflichtet ist, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Diese Versicherungspflicht besteht insbesondere für Angestellte, Studierende und Auszubildende. Rentner sind ebenfalls versicherungspflichtig, sofern sie im Erwerbsleben überwiegend gesetzlich versichert waren. Selbstständige, Beamte, Richter und Soldaten gehören hingegen zu den Berufsgruppen, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Auch Angestellte, deren Jahreseinkommen die Jahresentgeltgrenze übersteigt, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen – 2013 lag diese Grenze bei 52.200 Euro Jahreseinkommen. Wer sich nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss, kann eine private Krankenversicherung abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

Aus meiner Sicht ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gerechtfertigt. Grundlegend für die gesetzlichen Krankenkassen ist, dass die Versicherten eine Solidargemeinschaft bilden. Das heißt, die Mitglieder zahlen nach der Höhe ihrer Einkommen monatlich Beiträge und erhalten im Krankheitsfall unabhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge alle medizinisch erforderlichen Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung, die einen umfassenden Leistungskatalog bereitstellt und bei der Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert sind, bedarf der Versicherungspflicht - nur so gibt es genügend Beitragszahler, um die Leistungen finanzieren zu können.

Einen weiteren Vorteil der Versicherungspflicht sehe ich darin, dass bei Krankheit Anspruch auf Leistung besteht – Pflichtversicherte stehen im Krankheitsfall also nicht ohne Versicherungsschutz dar. Der Versicherungspflicht wurden Personen unterworfen, die nach Einschätzung des Gesetzgebers im Krankheitsfall die mitunter hohen Kosten nicht alleine schultern können und auch nicht anderweitig abgesichert sind. Insofern dient die Versicherungspflicht dem Schutz der Personen, die dieser Pflicht unterliegen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Alois Gerig