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Alexander Licht
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Frage von Norbert M. •

Frage an Alexander Licht von Norbert M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Licht,

entgegen der vollmundigen Versprechungen mancher Politiker bei der Privatisierung öffentlicher Unternehmen, alles wird besser und billiger, trifft das in den meisten Bereichen, im besonderen im öffentlichen Nahverkehr und der Telekommunikation nicht zu. Gerade bei der Telekommunikation fühlen wir auf dem flachen Land von Politikern und Unternehmen im Stich gelassen. Was sich hier in Laufersweiler tut (Störungen des Telefon- und Internetverkehrs), interessiert wohl nur die Teilnehmer. Telekom und Konkurrenz verfahren wohl nach der Devise, Hauptsache die Kasse stimmt.

Aber auch was den Anschluss an ein Leistungsfähiges DSL betrifft, tut sich hier seit Jahren, trotz mehrerer Abfragen bei der Bevölkerung, überhaupt nichts.

Ich möchte daher von Ihnen, als Kandidaten für meinen Wahlkreis, wissen, was gedenken Sie zu tun, damit wir hier endlich problemlos telefonieren können und einen DSL-Anschluss bekommen, mit dem man ohne endlos lange Wartezeiten auf das Internet zugreifen kann.
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Michel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Michel,

Für die Antwort habe ich mir bewusst etwas Zeit genommen, um etwas ausführlicher auf Ihre Frage einzugehen:

Zu Recht beschweren Sie sich über die mangelnde Versorgung des ländlichen Raumes in der Telekommunikation. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen für die Versorgung der Haushalte mit Telekommunikationsleistungen. Bezüglich des Telefonanschlusses besteht eine Versorgungspflicht seitens der Telekom (nach § 84 Telekommunikationsgesetz), da er - wie Wasser und Strom - zur verpflichtenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge gehört. Zur verpflichtenden Infrastruktur gehört leider nicht die Anbindung der Haushalte mit einem ausreichend dimensionierten DSL-Anschluss. Daher bauen die Telekommunikationsunternehmen, u.a. auch die Telekom, die Breitbandversorgung nur dort aus, wo sich das für sie betriebswirtschaftlich rechnet. Dies ist ein eindeutiger Nachteil für unsere ländlich strukturierte Region und im Besonderen für kleine Orte mit häufig begrenzter Kundennachfrage. Faktisch ist jedoch unbestritten, dass gerade auch in den ländlichen Regionen eine gute DSL-Verbindung sowohl für Unternehmen als auch für die Bürgerinnen und Bürger zeitgemäßer Standard zwingend benötigt wird. Aufgrund der aktuellen Rechtslage wird die Verbesserung der DSL-Versorgung vor Ort erfahrungsgemäß nur dann erreicht, wenn auf der örtlichen Ebene entsprechende Initiativen ergriffen werden. Daher haben die Wirtschaftsförderer des Rhein-Hunsrück-Kreises gemeinsam mit den Nachbarlandkreisen Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld und Cochem-Zell bereits vor 3 Jahren im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft Handlungsempfehlungen entworfen, die sich unmittelbar an die Orts- und Verbandsgemeinden richten und u.a. auf der Internetseite des Rhein-Hunsrück-Kreises ( http://www.kreis-sim.de/ ) zur Verfügung gestellt sind. Eine schnelle Breitbandverbindung ist in unseren Orten so wichtig wie Wasser und Strom und muss deshalb aus meiner Sicht per Gesetz zur staatlichen Pflichtaufgabe erklärt werden.

Zur kurzfristigen Verbesserung der DSL-Versorgung gerade auf dem Land hat die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2010 bei der Versteigerung neuer Funkfrequenzen den Mobilfunkanbietern bundesweit die Verpflichtung auferlegt, dass zunächst die unterversorgten Orte in ländlichen Regionen versorgt werden müssen, bevor die neuen Frequenzbänder mit schnellen DSL-Übertragungsraten (LTE-Technik) auch in den Ballungsräumen genutzt werden dürfen. Im Laufe dieses Jahres wird die neue Funktechnik von den Mobilfunkunternehmen umgesetzt. Der Umsetzungsstand kann auf den Internetseiten der Unternehmen verfolgt werden.

In vielen Fällen bauen Telekommunikationsunternehmen das DSL-Netz in unterversorgten Orten nur dann aus, wenn die jeweilige Gemeinde vor Ort sich finanziell mit Zuschüssen beteiligt. Da die Gemeinden in Rheinland-Pfalz in der Regel hohe Schulden vor sich herschieben müssen und unausgeglichene Haushalte haben, sind zusätzliche Investitionen in den DSL-Ausbau häufig schwierig zu finanzieren. Das liegt auch an der schlechten finanziellen Ausstattung der Kommunen durch das Land. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz aktuell mit Beschluss vom 15.12.2010 in Bezug auf die Landkreise festgestellt. Danach verstößt die Höhe der vom Land gewährten sog. Schlüsselzuweisungen an die Landkreise gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Licht MdL