(...) Bezüglich Ihrer zweiten Frage verweise ich Sie auf das jüngst verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz. Hier wurde die Verpflichtung für Kassen gestrichen, einen entsprechenden Wahltarif vorhalten zu müssen. Nichtsdestotrotz können Krankenkassen auch weiterhin alternative Heilkosten erstatten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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