Abwasserbesteuerung mit 19 % Umsatzsteuer ab 01.01.2026 - Auch ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie zu der Ankündigung des Wasserverbands Wolfsburg Vorsfelde stehen.
Sehr geehrter Herr Jordan,
Auch ich möchte von Ihnen wissen, wie Sie zu der Ankündigung des Wasserverbands Wolfsburg Vorsfelde stehen. Was gedenken Sie zu unternehmen, zumal andere Wasserverbände kundenfreundlich agiert haben. Man möchte sich nicht bereichern, wie es auch der WV Vorsfelde in seiner Mitteilung erwähnt. Ich verweise hiermit als Beispiele auf den Kreisverband f. Wasserwirtschaft Nienburg und auch den Wasserverband Peine.
Vom PREIS (Entgelt) zur GEBÜHR lautete dort die Devise. Gebühren sind nämlich nicht Ust.pflichtig, wie ich gelesen habe. Bitte werden Sie aktiv in dieser Angelegenheit! Die Kosten für die Abwasserreinigung sind hier seit Jahrzehnten sehr hoch. Zumal Zwangsanschluss besteht, sodass man gar keine Wahl hat.
WASSER IST EIN DASEINSRECHT und keine Ware, die erst produziert werden muss.
Mit besten Grüßen und Hoffnung auf eine baldige Antwort.
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur angekündigten Umsatzbesteuerung der Abwasserentsorgung ab dem 01.01.2026. Die von Ihnen geäußerten Sorgen hinsichtlich möglicher finanzieller Mehrbelastungen kann ich gut nachvollziehen, denn durch die Erhebung der Umsatzsteuer auf kommunale Dienstleistungen wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher unweigerlich teurer.
Als Abgeordneter sowie als Mitglied des Stadtrats Königslutter ist mir das Thema aus zwei Perspektiven sehr bewusst. Hintergrund ist die bundesrechtlich vorgegebene umsatzsteuerliche Neubewertung kommunaler Leistungen infolge der Vorschriften des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG), die dazu führen kann, dass Leistungen der Abwasserbeseitigung künftig der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wenn sie in auch privatrechtlich erbracht werden können. Anlass der Umstellung ist es eine Gleichbehandlung juristischer Personen des öffentlichen Rechts und privatwirtschaftlicher Unternehmen herzustellen.
Die von Ihnen angesprochene Umstellung von einem privatrechtlichen Entgelt auf eine öffentlich-rechtliche Gebühr stellt grundsätzlich eine mögliche Handlungsoption dar. Diese Entscheidung ist jedoch an enge rechtliche, organisatorische und satzungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft. Nicht alle Wasserverbände verfügen über identische strukturelle Rahmenbedingungen, sodass Lösungen anderer Verbände nicht uneingeschränkt übertragbar sind. Dies ist im Einzelfall durch die betreffenden Wasserverbände zu prüfen.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass ein Abgeordneter gegenüber einem Wasserverband nicht weisungsbefugt ist. Entscheidungen über Gebühren- oder Entgeltstrukturen sowie über entsprechende Satzungen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der dafür vorgesehenen Verbandsorgane. Ungeachtet dessen werde ich den von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Unmut sowie die vorgetragenen Argumente im Rahmen meiner politischen Arbeit ausdrücklich thematisieren und auf eine entsprechende Sensibilisierung hinwirken.
Vor dem Hintergrund, dass diese umsatzsteuerliche Neuregelung auf einer bundesweit geltenden gesetzlichen Grundlage beruht, betrifft sie grundsätzlich Kommunen und Zweckverbände in ganz Deutschland. Viele kommunale Gebietskörperschaften sind daher aktuell mit der Umsetzung und den praktischen Konsequenzen des § 2b UStG konfrontiert; die Übergangsfristen zur Anwendung wurden zuletzt mehrfach angepasst und laufen nach derzeitigem Stand bis Ende 2026.
Unabhängig davon teile ich die Auffassung, dass Wasser und Abwasser keine gewöhnlichen Marktleistungen darstellen. Gerade vor dem Hintergrund des bestehenden Anschluss- und Benutzungszwangs ist es aus meiner Sicht erforderlich, Kostenentwicklungen transparent, rechtssicher und möglichst sozialverträglich zu gestalten.
Um eine breitere kommunalpolitische Perspektive zu erhalten, werde ich das Thema in einer der kommenden Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einbringen. Ziel ist es, Erfahrungsaustausch darüber zu gewinnen, wie andere Kommunen im gesamten Bundesgebiet mit den umsatzsteuerlichen Herausforderungen im Bereich Abwasser umgehen und welche praktischen Lösungsansätze gegebenenfalls bestehen.
Gleichzeitig halte ich es für sinnvoll, wenn Sie den direkten Dialog mit dem Wasserverband Wolfsburg-Vorsfelde suchen. Der unmittelbare Austausch mit den verantwortlichen Entscheidungsträgern des Verbands kann oftmals der wirkungsvollste Weg sein, um Beweggründe nachvollziehen zu können und mögliche Alternativen sachlich zu erörtern.
Ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift und versichere Ihnen, dass ich das Thema sowohl auf kommunaler Ebene als auch auf Bundesebene in der AG Kommunalpolitik weiterhin aufmerksam begleiten werde.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Jordan MdB

