(...) Anfang Juli habe ich das Konzept zur Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland vorgestellt. (...) Bezüglich Ihrer Frage zu Pkw-Haltern, die von der Kfz-Steuer befreit sind, soll gelten: „Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z.B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge behinderter Personen), werden wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit.“ (...)
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