(...) Wie Sie richtig bemerken sind schwerbehinderte Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben, von der Infrastrukturabgabe befreit, wenn sie die in Deutschland geltenden Voraussetzungen erfüllen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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