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Alexander Dobrindt
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Frage von Petra K. •

Was spricht für Sie gegen die Ausarbeitung eines Verbotsantrags wie von der Uni zu Köln empfohlen und was bräuchten Sie, um zumindest mit der Arbeit beginnen zu wollen?

Sie wiederholen, dass für ein Parteiverbot gegen die Menschenwürde, Rechtsstaat und Demokratieprinzip verstoßen werden muss. Das BVerfG widersprich Ihnen aber, dass nur gegen ein Prinzip verstoßen werden muss und es nicht vor einem Verbot schützt, wenn man sich zu den anderen beiden bekennt (Q1). Die Uni zu Köln legt nach Sichtung der Beweissammlung des Verfassungsschutzes nahe, das zeitgleich zur gerichtlichen Prüfung ein Verbotsverfahren vorbereitet wird (Q2) und die KAS sagt, im Grundsatzprogramm werden sogar alle drei Prinzipien angegriffen (Q3). Sind Sie trotzdem weiterhin dagegen, einen Antrag vorzubereiten?Q1: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html?nn=68080 Rn 556
Q2: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html
Q3: https://www.kas.de/de/web/schwerpunktthemen/monitor-wahl-und-sozialforschung/detail/-/content/analyse-des-grundsatzprogramms-der-afd-im-licht-der-extremismustheorie

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