Frage zur geplanten Abschaffung der Berichtspflicht der Bundesregierung an den Bundestag zu sicheren Herkunftsstaaten
Herr Dobrindt,
im Entwurf des BMI für ein "Gesetz für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern" wird u. a. eine Änderung des Asylgesetzes vorgeschlagen. Zitat: "Der Deutsche Bundestag ist gemäß § 29a Absatz 2a des Asylgesetzes (AslyG) alle zwei Jahre durch einen Bericht der Bundesregierung darüber zu informieren, ob die Voraussetzungen für die Bestimmung der in Anlage II zu § 29a AsylG bezeichneten Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen. [...] Die Erstellung dieser Berichte bindet im Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern erhebliche personelle Ressourcen, die für die Erledigung von dringenden Aufgaben nicht zur Verfügung stehen. Die Berichtsverpflichtung kann aus Gründen des Bürokratieabbaus ohne nachteilige Folgen gestrichen werden."
Wie hoch ist der Berichtsaufwand im Vergleich zur Feststellung des Sicherheitsstatus der betreffenden Länder? Für welche dringenderen Aufgaben werden die derzeit gebundenen Ressourcen benötigt?

