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Alexander Bonde
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Frage von Klaus S. •

Frage an Alexander Bonde von Klaus S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bonde,

wie stehen Sie zu dem aktuell in den Medien und in Ihrer Opposition stark disskutierten Paintball-Verbot?
Mir ist Bewußt das der Entwurf verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung verschiedener Gefährdungspotenziale enthält. Jedoch wurde hier eine Trendsportart herausgegriffen und deren Anhänger pauschal kriminalisiert. Nachgewießener Maßen hatte der Attentäter von Winneden nichts mit Paintball zu tun. Sehr wohl hatte er aber Zugang zu scharfen Waffen, den er nach der aktuellen Rechtslage nicht hätte haben dürfen.
Warum setzt man nicht erst die bestehenden Rechtsvorschriften um und stellt statt dessen unbescholdene Bürger in die selbe Ecke mit Amokläufern?
Welchen Standpunkt vertreten Sie?

MfG
K.S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schweiger,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Paintball-Verbot. Wir Grünen haben in unserem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.

Aus unserer Sicht reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen "Sittenwidrigkeit" von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.

Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten "Waffen" bzw. "Markierer" sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den TeilnehmerInnen eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.

Vielmehr drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Bonde MdB