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Albert Weiler
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Frage von Michael K. •

Frage an Albert Weiler von Michael K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weiler,

am 19. Mai wird die erste Lesung des von Justizminister Maas eingebrachten "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" NetzDG im Bundestag stattfinden.

Ist dieses Gesetz nach Ihrer Ansicht mit dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar:
- wenn Organisationen ohne juristische Legitimation über die Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen entscheiden?
- wenn Telekommunikationsdienstleister für den Inhalt der von Ihnen transportierten Nachrichten in Haftung genommen werden?
- wenn die Entscheidungen über die Verletzung deutschen Rechts von anonymen Löschkommandos ausländischer Firmen getroffen werden?
- wenn Bußgelder von bis zu € 500.000,00 in Rede stehen, während der gesetzliche Höchstrahmen bei Verstößen gegen einstweilige Verfügungen, der der Presse maximal droht, lediglich die Hälfte beträgt?
Werden Sie bei der bevorstehenden Abstimmung dem Gesetz zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kaufmann

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Antwort ausstehend von Albert Weiler
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