Alard von Armin
CDU
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Frage von Thomas I. •

Frage an Alard von Armin von Thomas I. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr von Armin
entsprechend der Rechtsvorschrift "Rundschreiben zum Gesetz zur Änderung beamten- und richterrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 1998 (GVBl. I S.234)" wird bei der Festsetzung des Altersteilzeitzuschlages eine pauschale Kirchensteuer in Höhe von 8% der Lohnsteuer abgezogen, unabhängig davon, ob eine Kirchenmitgliedschaft besteht oder nicht.
Eine derartige Pauschale wird bei entsprechenden Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst jedoch nicht abgezogen.
Der Petitionsausschuß des Bundestages hat sich im Juli 2007 mit diesem Problem befasst und ist zu der Auffassung gelangt, dass die pauschale Kirchensteuer bei den Altersteilzeitbezügen gestrichen werden sollte (siehe Anlage). Diese Auffassung wurde auch den Landesvolksvertretungen zugeleitet.
Ist es geplant, Veränderungen in der Gesetzgebung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Petitionsauschusses vorzunehmen ?
Welche Position bezieht Ihre Fraktion zu dieser Frage und wäre die Fraktion bereit, eine entsprechende Gesetzesänderung einzubringen ?
Mit freundlichen Grüßen

Thomas Illing

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Illing,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich heute wie folgt beantworte:

so weit ich mich erinnere hat sich die Fraktion bisher mit dieser sehr speziellen Besoldungsfrage nicht befasst. Angemerkt sei noch, daß nach meinem Wissen, die geltende Rechtslage zu ATZ den Beamten bekannt ist. Und handelt es sich in der Praxis nicht eher um geringe Einbußen?!

Mit freundlichen Grüßen

Alard von Arnim, MdL