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Ahmet Iyidirli
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Frage von Jörg S. •

Frage an Ahmet Iyidirli von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Laut Datenschutzreport der Bundesregierung Ende der 90-er Jahre waren jährlich maximal 3 - 8 % der Asylbewerber anerkannt. Ist es zum 1. richtig, dass die nicht anerkannten keineswegs abgeschoben wurden, sondern sich nach wie vor in unserem Land aufhalten und ihr Lebensunterhalt aus unseren Steuergeldern finanziert wird und zum 2. unser soziales Netz auch durch diese Ausbeutung vor dem Zusammenbruch steht. Bei einer angenommenen Zahl von ca 1 Mio Asylbetrügern kommt bei einer angenommenen Summe von ca 800 EUR moantlich pro Kopf ein schönes "Sümmchen" zusammen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schneider,

ich bin etwas erschrocken über ihr Statement, welches sie als Frage kleiden.

Vielleicht ist es für Sie hilfreich, wenn sie sich Zeit nehmen und hier das Grundgesetz zu Rate ziehen. Dieses Grundgesetz beruht aus den Erfahrungen und Konsequenzen der Weimarer Republik und des Faschismus in Deutschland. Im Grundgesetz Art. 16 a Abs. 1 GG finden Sie: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Haben Sie auch mal den Art. 1 Abs. 1 GG “Die Würde des Menschen ist unantastbar” und Art. 2 Abs. 1 GG „Allgemeine Handlungsfreiheit“ gelesen. Deutschland ist m.E. eine Wertegemeinschaft, es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis die Wertegemeinschaft, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lässt, Wirklichkeit wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Iyidirli