Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften

Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt, der insgesamt neun Landesgesetze und drei Rechtsverordnungen verändert. Mit dem Gesetz will das Land Verwaltungskosten um etwa 400.000 Euro pro Jahr senken und die Arbeit von Kommunen einfacher und moderner machen. Unter anderem fällt ein Verwaltungszuschuss an den Landesverband Lippe und die Pflicht zur De-Mail - einem verschlüsselten E-Mail-Dienst - weg. Kinder und Jugendliche sollen leichter bei Entscheidungen in den Gemeinden mitreden können. Außerdem sollen die Kommunen mehr Freiheit bei Zusammenarbeit und Auftragsvergaben erhalten, wodurch weniger Bürokratie entstehen soll.

Der zuständige Ausschuss für Heimat und Kommunales empfahl den Gesetzesentwurf unverändert anzunehmen. Es wurden zudem zwei Änderungsanträge eingereicht: Der von den Regierungsfraktionen eingereichte Änderungsantrag wurde angenommen. Ein weiterer Änderungsantrag aus der Fraktion der FDP wurde hingegen abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wurde mit 101 Ja- zu 22 Nein-Stimmen angenommen. Es gab 46 Enthaltungen aus der SPD-Fraktion

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Dafür gestimmt
101
Dagegen gestimmt
22
Enthalten
46
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.