Austausch von Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung

Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Piraten wollten mit ihrem Antrag (Drs. 16/4819) erreichen, dass sich Kinderärzte bei Verdacht von Kindesmisshandlungen untereinander austauschen könnten. SPD und Grüne stimmten dagegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
98
Dagegen gestimmt
116
Enthalten
0
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Christof RascheChristof RascheFDP120 - Soest II Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten SchickThorsten SchickCDU121 - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Michael SchefflerMichael SchefflerSPD121 - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Inge BlaskInge BlaskSPD122 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Gordan DudasGordan DudasSPD123 - Märkischer Kreis III Dagegen gestimmt
Portrait von Angela FreimuthAngela FreimuthFDP123 - Märkischer Kreis III Dafür gestimmt
Portrait von Klaus KaiserKlaus KaiserCDU124 - Hochsauerlandkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias KerkhoffMatthias KerkhoffCDU125 - Hochsauerlandkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Tanja WagenerTanja WagenerSPD126 - Siegen-Wittgenstein I Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KamiethJens KamiethCDU126 - Siegen-Wittgenstein I Dafür gestimmt
Portrait von Falk HeinrichsFalk HeinrichsSPD127 - Siegen-Wittgenstein II Dagegen gestimmt
Portrait von Theo KruseTheo KruseCDU128 - Olpe Nicht beteiligt

In ihrem Antrag sprechen sich die Oppositionsparteien für eine Änderung des Heilberufsgesetzes aus. Danach sollten bisherige datenschutzrechtliche Regeln (Schweigepflicht der Ärzte) so angepasst werden, dass zukünftig Fälle von Kindesmisshandlungen schneller erkannt werden können.
CDU, FDP und Piraten fordern, dass sich Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte oder Ärzte in Krankenhäusern bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen – ohne Information an die Erziehungsberechtigten des Kindes – untereinander austauschen können, damit die Kinder bei einem begründeten Verdacht geschützt werden können. Bislang ist ein solcher ärztlicher Informationsaustausch nur möglich, wenn die Erziehungsberechtigten des Kindes und damit u.U. die mutmaßlichen Täter über den ärztlichen Informationsaustausch und damit über den Verdacht der Kindesmisshandlung befragt werden.
Mit dieser Regelung soll demnach auch ein häufiges Wechseln des Kinderarztes (sogenanntes "Doctor-hopping") erkannt werden, mit dem Erziehungsberechtigte versuchen können, Kindesmisshandlungen zu vertuschen.