Ablehnung des Antrags der Linken „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“
Im Zusammenhang mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Fraktion Die Linke den Antrag „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ eingebracht. Darin kritisiert sie, dass die geplanten Maßnahmen nach ihrer Auffassung Versicherte stärker belasten als die Arbeitgeberseite.
Die Linke fordert die Bundesregierung auf, auf Leistungskürzungen und zusätzliche finanzielle Belastungen für Versicherte zu verzichten. Dies betrifft insbesondere das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartner:innen, Zuzahlungen und Zuschüsse zum Zahnersatz. Auch bei Ärzt:innen, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringenden sollen nach dem Willen der Fraktion keine Kürzungen vorgenommen werden, wenn sich dadurch die Versorgung der Patient:innen verschlechtert. Darüber hinaus fordert die Linke, die Beitragsbemessungsgrenze und die Pflichtversicherungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf monatlich 15.000 Euro anzuheben. Dadurch sollen Menschen mit hohen Einkommen stärker an der Finanzierung beteiligt und mehr Gutverdienende in der gesetzlichen Krankenversicherung gehalten werden. Perspektivisch spricht sich die Fraktion für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung aus.
Der Gesundheitsausschuss empfahl dem Bundestag, den Antrag abzulehnen. Über die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses wurde im Bundestag namentlich abgestimmt.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 539 Ja-Stimmen zu 56 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung von Stefan Seidler (fraktionslos) angenommen. Damit wurde der Antrag der Fraktion Die Linke insgesamt angelehnt.
