Gesetz zur Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuverkündung des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze abgestimmt. 

Der Gesetzentwurf sieht eine umfassende Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes vor. Ziel ist es, die Arbeit des Verfassungsschutzes an aktuelle Sicherheitsbedrohungen und an neue rechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Dabei sollen die Befugnisse der Behörde zur Informationsgewinnung teilweise erweitert werden, etwa beim Zugriff auf bestimmte Daten, bei der Nutzung moderner technischer Mittel oder bei der Beobachtung extremistischer Aktivitäten. Gleichzeitig werden zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt, zum Beispiel eine stärkere gerichtliche oder unabhängige Kontrolle bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Außerdem werden Regelungen zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden, zum Datenschutz und zur parlamentarischen Kontrolle aktualisiert. Insgesamt soll das Gesetz den Verfassungsschutz handlungsfähiger machen und gleichzeitig rechtliche Klarheit und Kontrolle stärken.

Der Gesetzentwurf wurde mit 102 Ja-Stimmen angenommen. 68 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
102
Dagegen gestimmt
68
Enthalten
0
Nicht beteiligt
25
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.