Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften wurde im Bundestag angenommen. Zum Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor, der die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. 

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass Deutschland an die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rechtlich gebunden wird, die von der 77. Weltgesundheitsversammlung beschlossen wurden. Diese Vorschriften gelten als zentrales internationales Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Erfahrungen aus jüngsten Gesundheitskrisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten gezeigt, dass die bestehenden IGV in Hinblick auf die internationale Koordinierung von Pandemiereaktionen überarbeitet werden müssen.
Zu den wesentlichen Änderungen zählt die Einführung des neuen Begriffs „pandemische Notlage“. Zudem sollen „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als grundlegende Prinzipien in die IGV aufgenommen werden. Ziel der Reformen ist es, die Unterstützung der WHO für die Mitgliedsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen zu stärken, beispielsweise durch leichteren Zugang zu wichtigen Medikamenten und medizinischen Produkten. Außerdem soll die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Staaten im Rahmen der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen verbessert werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 428 Ja-Stimmen angenommen. 131 Abgeordnete stimmten dagegen, darunter neben den Abgeordneten aus der AfD-Fraktion auch Saskia Ludwig aus der Fraktion der CDU. Es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
428
Dagegen gestimmt
131
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.