Mietwuchergesetz

Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke für ein "Mietwuchergesetz“ wurde im Bundestag abgelehnt. Empfohlen wurde die Ablehnung auch in einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz

Die Linksfraktion begründet den Gesetzentwurf mit der anhaltend hohen Wohnungsnachfrage vor allem in Ballungsräumen, die vielerorts zu Mieten deutlich oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete führe und Mieter:innen mangels Alternativen in Verträge mit unangemessen hohen Mietpreisen dränge. Da die bisherigen zivilrechtlichen Mittel nicht ausreichen würden, müsse unter anderem § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verschärft werden. Das schwer nachweisbare Tatbestandsmerkmal der „Ausnutzung“ eines geringen Angebots solle entfallen und die Unangemessenheit der Miete stattdessen an einem objektiven Kriterium, dem geringen Angebot, festgemacht werden. Zugleich solle der Bußgeldrahmen von derzeit maximal 50.000 Euro auf 100.000 Euro steigen. 

Der Gesetzentwurf wurde mit 440 Gegenstimmen abgelehnt. 131 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
440
Enthalten
0
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.