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Der Landtag hat einem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und FREIEN WÄHLER zugestimmt, dass es keine weitere Liberalisierung des Abtreibungsrechts geben und die Regelungen zur Strafbarkeit und Straflosigkeit in §§ 218, 218a des Strafgesetzbuchs (StGB) weiterhin bestehen bleiben sollen. Hervorgehoben wird dabei die Bedeutung der Menschenwürde nach Art. 1 GG, auch für ungeborenes Leben. Zugleich betonen die Antragstellenden das Zusammenspiel aus Schutz des Lebens und konkreter Unterstützung für Schwangere.
Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 110 Ja-Stimmen zu 36 Nein-Stimmen angenommen. Eine Gegenstimme gab es auch aus der Fraktion der FREIEN WÄHLER von Gabi Schmidt. Enthaltungen gab es keine.