Bestand der Musikschulen und Jugendkunstschulen im Land sichern

Die CDU-Fraktion forderte die Landesregierung in ihrem Antrag auf, kurzfristig eine Überbrückungsfinanzierung bereitzustellen, damit Musikschulen die Überführung ihrer Honorarkräfte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bewerkstelligen können und so das bisherige Angebot zu sichern. Zudem soll sie im Haushalt 2026/2027 die Finanzierung der Musikschulen sicherstellen. Darüber hinaus fordert die CDU-Fraktion, mögliche Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ auf sämtliche Jugendkunstschulen zu prüfen. Im „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 wurde festgestellt, dass Honorarkräfte an Musikschulen in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen.

Der Antrag wurde mit 38 Nein-Stimmen zu 31 Ja-Stimmen abgelehnt. Es gab keine Enthaltung.

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Dafür gestimmt
31
Dagegen gestimmt
38
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 79 Abgeordneten.