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Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Dringlichkeitsantrag die Bayerische Staatsregierung zum Einspruch gegen die Entwurfsnorm VDE V 0126-95: 2024-06; Punkt 4.1 „Leistungs- und Strombegrenzung“ auf. In dieser Norm wird geregelt wie viel Strom durch Balkonkraftwerke in den Stromkreis eingespeist werden dürfen. Laut Normentwurf soll die maximale Scheinleistung von Steckersolargeräten 800 VA nicht überschreiten dürfen. Zudem darf die Summe der Nennleistungen der PV-Module maximal 960 Watt betragen (800 W + 20 %), um eine dauerhafte Überlastung des Hausstromkreises und damit verbundene Risiken wie Kabelbrände zu vermeiden.
Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 116 Nein-Stimmen zu 26 Ja-Stimmen abgelehnt. Es gab keine Enthaltung.