Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn ein Grundstück oder Grundstückanteil erworben wird. Die Anhebung des Steuersatzes war höchst umstritten. Die rot-grüne Landesregierung argumentiert, durch die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von jährlich 400 Millionen Euro könne die Neuverschuldung gesenkt werden.
Der erhöhte Steuersatz wird ab 1. Januar 2015 fällig.
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