Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe

Im Zuge des auslaufenden Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, forderten die Grünen eine Verlängerung bis 2017. Trotz Unterstützung durch SPD und Linke scheiterte der Antrag an den Stimmen von CDU und FDP.

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Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
61
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 116 Abgeordneten.

In 57 hessischen Gemeinden existiert die sogenannte Fehlbelegungsabgabe. Sie wird von Mietern bezahlt, die zwar in öffentlich geförderten Wohnungen leben, jedoch nach ihrem Einkommen grundsätzlich nicht mehr berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu nutzen. Die staatlichen Einnahmen fließen in die Finanzierung von staatlichen Wohnraumprojekten. Während dieses Gesetz in weiten Teilen Deutschlands abgeschafft wurde, fordern die hessischen Grünen eine Verlängerung der Geltungsdauer.

Der geforderte Erhalt des Gesetzes, das Ende Juni 2011 ausläuft, bis zum Beschluss eines Folgegesetzes scheiterte an den Gegenstimmen von CDU und FDP.

Foto: Yashima/flickr Lizenz: cc-by-sa-2.0