Frage von Heike L. • 31.01.2023

Antwort von Siegfried Lorek CDU • 14.02.2023
Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).
Die Schule hat den Erziehungs- und Bildungsauftrag für die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verwirklichen (§ 1 Abs. 2 SchulG).