Frage von Sven H. • 15.10.2022

Antwort von Dorothee Martin SPD • 15.11.2022
Ich sehe hier zunächst den Eigentümer des Unternehmens in der Pflicht.
Ich sehe hier zunächst den Eigentümer des Unternehmens in der Pflicht.
(...) Allerdings sind diese keine Erfindung der EZB, sondern beruhen als Teil des Maastricht-Vertrages auf einem Beschluss der europäischen Mitgliedsstaaten. Diese hatten beschlossen, eine gemeinsame Währung einzuführen, die Hoheit über den Haushalt aber individuell zu behalten. Die Währungsstabilität hängt aber maßgeblich auch von der Haushaltsdisziplin ab. (...)