(...) Es ist notwendig, die Gesetzgebung und die geltende Rechtslage für die Betroffenen berechenbar zu machen. Deswegen trete ich dafür ein, dass das Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken. (...)
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Sehr geehrte Frau Schmitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrte Frau Schmitz,
(...) In Ihrem Eintrag kritisieren Sie, dass die steuerlichen Vorteile aus dem Ehegattensplitting der zweiten Ehe bei den Unterhaltsleistungen der ersten geschiedenen Frau zu Gute kommen. (...)
(...) Sie schreiben, dass die neuen Regelungen keinesfalls das Gründen von Zweitfamilien unterstützen würde und das nach wie vor die Steuervorteile im Kindesunterhalt mit einbezogen werden. Die neue Regelung bedeutet jedoch, dass sowohl der erste als auch der zweite Ehegatte, der Kinder zu betreuen hat, aber auch die nicht verheiratete Mutter (der nicht verheiratete Vater) gleich behandelt werden, weil sie im Hinblick auf die Kinder in der gleichen Situation sind. Im Mittelpunkt der Reform steht deshalb ganz ohne Zweifel das Wohl der Kinder. (...)