Antwort 04.08.2021 von Silke Müller FDP
Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts jeweils als Einzelfallentscheidung, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt
Geschwindigkeitsbeschränkungen außerorts jeweils als Einzelfallentscheidung, die die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt
Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts auf Tempo 30 als Einzelfallentscheidungen statt generellem Tempolimit



