
Sehr geehrter Baumgartner,
Sehr geehrter Baumgartner,
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. Mai 2007 festgestellt, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach geltender Rechtslage verfassungswidrig ist. Wird der Unterhalt ausschließlich wegen der Betreuung von Kindern gezahlt, sind danach alle Elternteile gleich zu behandeln. (...)
(...) dass der Betreuungsunterhalt verfassungsrechtlich tragbar ist, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 gezeigt. (...)
(...) Demzufolge sollen nichteheliche Mütter und Väter sowohl den Rang als auch die Dauer des Betreuungsunterhalts betreffend wie eheliche Mütter und Väter behandelt werden. (...) Ich hoffe, dass die Union ihre Haltung unter dem Eindruck der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert und dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zustimmt, so dass das neue Unterhaltsrecht endlich in Kraft treten kann. (...)
(...) Es ist ein Skandal, wie Sie offenbar behandelt werden. Die regelmäßige neue Antragstellung für den Kindergeldzuschlag ist eine Zumutung und Demütigung für Familien, die Kinder erziehen und in der heutigen Zeit der finanziellen Unwägbarkeiten (durch die Politik der Bundesregierung) noch den Mut haben, sich für mehrere Kinder zu entscheiden.
(...) Für mich (und ebenso offensichtlich auch für das BVerfG) ist dabei klar, dass die Ehe (und insbesondere lange Ehen) einem besonderen Schutz unterliegen. Insofern ist die neue Rangfolge auch nur folgrichtig: Erst kommen minderjährige Kinder, danach kommen die betreuenden Elternteile, die einmal mit dem Unterhaltsschuldner verheiratet waren und schließlich im dritten Rang die unverheirateten. (...)