
(...) Ich habe sie an unsere Justiziarinnen mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen. (...)
(...) Ich habe sie an unsere Justiziarinnen mit der Bitte weitergeleitet, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen. (...)
(...) Der Untersuchungsausschuss ist somit ein eigens durch die Volksvertretung, den Deutschen Bundestag, zur Klärung von Fragen zu dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex eingerichtetes Gremium. Da Herr Steinmeier nicht Mitglied des Untersuchungssauschusses ist, obliegt es also den gewählten Vertretern über ihre inhaltliche Arbeit Auskunft zu geben. Nach Abschluss der Untersuchung erstattet der Untersuchungsausschuss dem Bundestag einen schriftlichen Bericht (§ 33 PUAG). (...)
(...) Das Privileg des Parlaments auf Information leitet sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz - PUAG) ab. So sind laut § 12 die Beratungen und Beschlussfassungen des Untersuchungsausschusses nicht öffentlich (Abs.1), der Untersuchungsausschuss kann aber über Art und Umfang von Mitteilungen an die Öffentlichkeit selbst entscheiden (Abs.2). Auch über die Beweiserhebung, also z.B. die Ladung von Zeugen, entscheidet der Untersuchungsausschuss selbst (§ 17 PUAG). (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,
(...) vielen Dank für Ihre erneute Anfrage an Herrn Steinmeier. Wir möchten Sie diesbezüglich auf die Ihnen bereits übersandte Antwort zu Ihrer vorherigen Frage verweisen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Die SPD lehnt Schiedsgerichtsverfahren und den Investorenschutz ab und fordert, dass diese aus den Verträgen zu TTIP und CETA entfernt werden. Die Verhandlungen zu TTIP sind nach wie vor nicht abgeschlossen. (...)