Antwort 11.09.2023 von Martin Distler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.
Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.
Es gibt kaum wichtigere Themen
An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg habe ich ein berufsbegleitendes Masterstudium in Marketing- und Vertriebsmanagement (M.Sc.) absolviert.
Um die Bildungsqualität in Bayern zu verbessern, sind Lehrerfortbildung, kleinere Klassen, Technologieintegration und Elternbeteiligung entscheidende Schritte.
Wir, die Freien Wähler stehen geschlossen hinter unseren Vorsitzenden.
Durch eine Fülle von Einzelmaßnahmen (siehe ausführliche Antwort) muss mehr Wohnraum geschaffen werden. Leider wirken diese nur mittlelfristig und nicht schnell