(...) Im Betrieb vertretene Gewerkschaften haben vielfältige Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Sie können unter anderem zur Wahlversammlung einladen, Wahlvorschläge einreichen und eine Wahl anfechten. (...)
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(...) Und man sollte sich der Folgen bewusst sein, die bis zur Entlassung führen können. So genannte „wilde Streiks“ (kollektive Arbeitsniederlegung ohne vorherigen Aufruf durch die Gewerkschaft) sind nach geltender deutscher Rechtsauffassung rechtswidrig, denn sie werden von keiner tariffähigen Partei geführt. Somit handelt es sich um eine bloße Arbeitsverweigerung, gegen die der Arbeitgeber individualrechtlich vorgehen kann (Abmahnung, Kündigung,…). (...)
(...) Sie beziehen sich vermutlich auf meinen Vorschlag, die Kosten der Unterkunft für ALG 2-Bezieher künftig über eine angemessene, regional unterschiedliche Pauschale zu regeln. (...) Um Missverständnisse zu vermeiden: Damit ist keine Kürzung von individuellen Leistungen und keine Verschlechterung der Wohnsituation beabsichtigt. (...)
(...) Das verlangt oft große Anstrengung und gute Organisation und bedeutet insbesondere, dass mir diese Zeit für Freizeit, Freunde und vor allem meine Familie fehlt, was nicht immer einfach ist. Ich halte diese Nebentätigkeiten aber für notwendig, um für meine Aufgabe als Abgeordneter innerlich die nötige Freiheit zu besitzen. (...)