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(...) Es gibt dem Gericht die Möglichkeit, sehr flexibel und individuell auf die unterschiedlichen Persönlichkeiten, Lebenssituationen und Lebensperspektiven zu reagieren. Auch wenn die Volljährigkeit mit 18 Jahren eintritt und im Bereich des Wahlrechts sogar eine weitergehende Vorverlagerung von Rechten zu beobachten ist, spricht dies nicht entscheidend gegen die praktizierte regelmäßige Anwendung von Jugendrecht auf Heranwachsende nach den bestehenden Regeln. Im Strafrecht ist im Gegensatz zu der Frage der Volljährigkeit und des Wahlrechts eine individuelle Betrachtung unerlässlich. (...)
(...) Bei dem neuen Unterhaltsrecht steht das Wohl des Kindes bei einer Trennung künftig an erster Stelle. Erst danach kommen die Ansprüche der Väter und Mütter, die Kinder betreuen - und zwar unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war oder nicht. (...)
(...) Privates sollte privat bleiben. Die CDU wird auch künftig die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner über die Sachthemen suchen. (...)
(...) dass schärfere Gesetze nur selten eine Verbesserung bringen, kann man sehr eindrucksvoll am Beispiel der USA erkennen. (...) Im Gegenteil: Gewalt erzeugt immer Gegengewalt. (...)
(...) Ausgangspunkt ist die verfassungsrechtlich geschützte Testierfreiheit, nach der der Erblasser selbst bestimmen kann, wer sein Vermögen im Todesfall erhalten soll. Er kann dies jedoch nur in den vom Gesetz vorgesehenen Formen tun, nämlich im Wege des Testaments oder des Erbvertrages. (...)
(...) diese Sorge müssen Sie nicht haben. Wird ein geschiedener Mann Jahre nach der Scheidung arbeitslos und damit bedürftig, so kann er keinen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit verlangen, weil kein Zusammenhang mit der Ehe besteht. Dasselbe gilt bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. (...)