Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat sich mit den zum Referentenentwurf eingegangenen Stellungnahmen intensiv auseinandergesetzt, so auch beim Thema alimentativer Ergänzungszuschlag und Kindergeld.
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Der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation unter Berücksichtigung der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergeldes um weniger als 15 Prozentüber dem Grundsicherungsniveau liegt
Ziel ist es, die Übertragung der Tarifeinigung auf die Bundesebene möglichst schnell zu beschließen.
Mit der Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder ist frühestens im Oktober 2023 zu rechnen.
Ich gehe derzeit davon aus, dass das parlamentarische Verfahren im Herbst laufen wird, sodass der Zuschlag dann zügig nach Abschluss des Verfahrens ausgezahlt werden kann.
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt: