
Die von Ihnen beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition und damit eine Situation, die wir in einer Demokratie immer wieder eingehen.
Die von Ihnen beschriebene Regelung ist ein Kompromiss in der Ampel-Koalition und damit eine Situation, die wir in einer Demokratie immer wieder eingehen.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt geschieht unabhängig von der parlamentarischen Sommerpause, denn diese betrifft nur die Abgeordneten, nicht die Verwaltungsebene.
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 bis zum Auslaufen der Preisbremsen Anwendung und gilt somit nicht rückwirkend